AGB

1. Abschluß des Reisevertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter TRIO den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch TRIO zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Reiseangebot vor, an das TRIO für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt aufgrund dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindefrist das neue Angebot nicht schriftlich ablehnt. Bei Druck- oder Rechenfehlern bleibt TRIO deren Korrektur sowie die Anfechtung des Reisevertrages vorbehalten.

2. Leistungen

Die Leistungen von TRIO ergeben sich ausschliesslich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Mass gabe sämtlicher im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit TRIO. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.

3. Zahlung und Rücktritt

Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 100,- Euro zu leisten. Zur Absicherung des eingezahlten Reisepreises hat TRIO für seine Kunden die gemäss § 651 k Abs. 3 BGB geforderte Kautionsversicherung für Reiseveranstalter abgeschlossen. Der Reisebestätigung liegt der entsprechende Sicherungsschein auf Anfrage bei. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu entrichten. Alle Zahlungen sind auf das IBAN DE75 2505 0180 0910 1215 24, BIC SPKHDE2HXXX, Sparkasse Hannover zu leisten. Stornierungen werden nur schriftlich akzeptiert. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt werden 50%, bis 1 Tag vor Reiseantritt 75% und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises be rechnet. Der Reisende kann jederzeit eine geeignete Ersatzperson stellen. Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl für eine Reise, ist der Veranstalter berechtigt diese Reise ohne Erklärung einer Frist abzusagen.

4. Haftung und Versicherung

TRIO haftet für die Richtigkeit der gemachten Angaben sowie für eine gewissenhafte Auswahl der einzelnen Leistungsträger. Die vertragliche Haftung ist dabei auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Für alle Schadensansprüche des Kunden gegen TRIO aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von TRIO bei Personenschäden auf 75.000,- Euro und bei Sachschäden auf 4.000,- Euro je Reise und Kunde beschränkt. Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten. TRIO empfiehlt daher dringend den Abschluss der Reiserücktritt-, Gepäck-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. TRIO haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dazu zählen Leistungsstörungen von beauftragten Leistungsträgern wie Verkehrsträger oder Beherbergungsindustrie. Der Reisende nimmt in eigener Verantwortung an allen Urlaubsaktivitäten teil und haftet für die von ihm beschädigten Gegenstände oder Einrichtungen vom Veranstalter oder seiner Leistungsträger.

5. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

TRIO steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

6. Sonstiges

Ergänzend zu den allgemeinen Reisebedingungen von TRIO gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes im BGB §§ 651 a bis 651 l sowie die Verordnung über Informationspflichten von Reiseveranstaltern vom 14.November 1994. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

7. Gerichtsstand

Für Klagen von TRIO gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich. Klagen gegen TRIO sind an dem Sitz von TRIO Travel UG in Hannover zu erheben, Wittenberger Str. 44, 30179 Hannover.